Das neue Prüfungsrecht zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben
Seit 1. Juli 2009 können Wertguthaben aus Zeitwertkonten - bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden.
Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen dazu: