Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB)

Das neue Prüfungsrecht zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben

Seit 1. Juli 2009 können Wertguthaben aus Zeitwertkonten - bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. 

 

Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen dazu:

Teil 1 - Allgemeines zur Prüfung der Insolvenzsicherung

Teil 2 - Gegenstand der Prüfung/zu prüfende Unterlagen

Teil 3 - Folgen unzureichender Insolvenzsicherung

 

Für weiterführende Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte

per Mail unter post@deutsche-zeitwert.de

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