Zeitwertkonten sind Arbeitszeitkonten, die einem besonderen Zweck dienen und deren Möglichkeiten über diejenigen eines einfachen Arbeitszeitkontos weit hinaus gehen. Anders als „Zeitkonten“, „Gleitzeitkonten“ oder „Flexikonten“ dienen Zeitwertkonten nicht unmittelbar der Zeiterfassung und dem kurzfristigen Ausgleich von Arbeitszeitschwankungen. Auch setzt die Einführung von Zeitwertkonten keine Arbeitszeiterfassung voraus. Zweck eines Zeitwertkontos ist ganz allgemein die Finanzierung einer längerfristigen bezahlten Freistellung bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis und Sozialversicherungsschutz.
Vor dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Anhebung des Regelrenteneintrittsalters und neuen Bedingungen für die Altersteilzeit wächst die Bedeutung von Zeitwertkonten. Während der Arbeitgeber ein wirksames Personalinstrument zur Arbeitszeitflexibilisierung und Steuerung der Altersstruktur im Unternehmen erhält, können die Mitarbeiter die Gestaltung ihrer Lebensarbeitszeit gezielt auf ihre beruflichen und privaten Bedürfnisse abstimmen.
Zeitwertkonten bieten den Unternehmen Erfolgsfaktoren, die mit herkömmlichen Vergütungs- und Flexibilisierungsinstrumenten schwierig zu erreichen waren. Der Gesetzgeber hat jedoch vor einigen Jahren mit dem sog. Flexi-Gesetz die Möglichkeit geschaffen, eine passende Antwort auf diese Herausforderungen zu geben:
Durch die Einrichtung eines Zeitwertkontos lassen sich gleichermaßen Vorteile für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer erzielen, eine zwingende Voraussetzung für die Akzeptanz dieses Instruments.
Die Vorteile für das Unternehmen und die Mitarbeiter stehen dabei nicht im Widerspruch.
In ein Zeitwertkonto können Zeitanteile und Gehaltskomponenten eingebracht werden. Da sie regelmäßig in „Geld“ geführt werden, werden Zeitanteile dabei in ihren Gehaltswert umgerechnet. Das eingebrachte Kapital wird in Kapitalanlageprodukte investiert. Einkommenssteuer und Sozialabgaben werden für das eingezahlte Kapital vorerst nicht fällig und müssen erst dann entrichtet werden, wenn das Kapital entnommen wird.
Das aufgebaute Kapital kann zur Finanzierung von Freistellungsphasen verwendet werden: - Vor Eintritt in den Ruhestand: Altersteilzeit, vorzeitiger Ruhestand
- Während der Erwerbstätigkeit: z.B. Fortbildung, Familienzeit, Sabbaticals
Außerdem besteht die Möglichkeit, nicht aufgebrauchte Zeitwert-Guthaben bei Renteneintritt in die betriebliche Altersversorgung zu übertragen.
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